Zentrale Haltestelle an der Gesamtschule
Dieses beinhaltet weitere Fragen, die der Rhein-Sieg-Kreis beantworten müsste, wenn der Förderantrag Aussicht auf Erfolg haben soll. Das wären:
- Welche Bedeutung werden die SB-Linien an der Gesamtschule für den Schülerverkehr haben?
- Wie stark sind die Umsteigebeziehungen zwischen allen Linien, die gemäß der Planung des Rhein-Sieg-Kreises künftig an der Gesamtschule halten sollen?
- Wie sieht das konkreke Fahrplankonzept aus?
- Wie sähe das Busverkehrskonzept mit den beiden SB-Linien 54 und 56 aus, wenn der Busverkehr nicht über das Schulzentrum geführt würde?
- Wurde(n) eine oder mehrere Alternative(n) mit einem etwas auseinandergezogenen ITF-Knoten untersucht?
Finanzielle Risiken und Realität von sogenannten „100%-Förderungen“
Häufig wird eine vermeintliche 100%-Förderung kommuniziert. In der Praxis decken diese Förderprogramme jedoch nicht alle tatsächlich anfallenden Kosten ab. Die finanzielle Verantwortung der Gemeinde bleibt in mehreren Bereichen bestehen:
- Finanzielles Vorabrisiko: Zur Antragstellung muss die Gemeinde die Planung bis einschließlich der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beauftragen. Diese Kosten (ca. 20.000 Euro bei einem beispielhaften Projektvolumen von 500.000 Euro netto) müssen zunächst vorfinanziert werden. Erhält die Gemeinde keine Förderzusage, trägt sie diese Ausgaben in voller Höhe selbst.
- Deckungslücke bei Planungskosten: Förderungen übernehmen meist nur einen prozentualen Anteil der reinen Herstellungskosten für die Deckung der Planungskosten (im Beispiel 10% bzw. 50.000 Euro). Die verbleibenden Planungskosten von ca. 12.000 Euro muss die Kommune selbst tragen.
- Begrenzung auf förderfähige Kosten: Die Fördersumme bezieht sich ausschließlich auf die bei Antragstellung definierten, förderfähigen Kosten. Damit bleibt ein Risiko für Kostensteigerungen während der Bauphase oder Baugrundprobleme.
Zunächst bleibt es bei den Haltestellen an der Hauptstraße! Der Kreis muss also liefern!
Ihre FDP Much