Bericht aus dem Planungs- und Verkehrsausschuss
Seit dem 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur
Wohnraumsicherung“ in Kraft. Es handelt sich hierbei um ein sog. Artikelgesetz zur
Änderung des Baugesetzbuches (BauGB), welches der Öffentlichkeit eher unter dem Begriff
Bauturbo bekannt ist.
Das Bundesbauministerium verspricht sich von diesem Bauturbo eine deutliche
Beschleunigung der Bauleit- und Genehmigungsverfahren, weil eine ganze Reihe von
Vorschriften des BauGB mit dem Ziel einer Entbürokratisierung vereinfacht und verschlankt
wurden.
Die im Grundgesetz und im BauGB verankerte Planungshoheit der Gemeinden in der
Bundesrepublik wird durch den Bauturbo zwar nicht berührt, die Gemeinden werden
allerdings durch die teilweise Befristung des Gesetzes (bis Ende 2030) und eine
dreimonatige Frist im Zustimmungsverfahren deutlich unter Druck gesetzt, wenn es um die
Schaffung von (bezahlbarem) Wohnraum geht.
Unsere Gemeindeverwaltung hat daher im letzten Planungsausschuss vorgeschlagen, ein
Konzept zu erarbeiten, welches festlegt, wie mit den neuen Regelungen und Erleichterungen
umzugehen ist und welche Flächen im Gemeindegebiet im Sinne des Bauturbos zu
entwickeln sind. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die neue Rechtsgrundlage dann direkt konkret
angewandt: Ein laufendes Bebauungsplan-Änderungsverfahren wurde gestoppt, weil die
Errichtung von Mehrfamilienhäusern an Stelle von Doppelhäusern keiner Änderung der
Festsetzung mehr bedarf; die MFH können jetzt auf dem Befreiungswege zugelassen
werden. Diesem TOP wurde mit großer Mehrheit zugestimmt…
Die nächsten Monate werden hoffentlich zeigen, ob der „Turbo“ das halten kann, was man
an Beschleunigung von ihm erwartet.
Denn: Die Hauptursache für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland ist allerdings
die Tatsache, dass wir zu aufwendig und somit zu teuer
bauen.
St. Zielinski