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Bericht aus dem Planungs- und Verkehrsausschuss

Sitzung des Planungsausschuss vom 05.02.26

Seit dem 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur

Wohnraumsicherung“ in Kraft. Es handelt sich hierbei um ein sog. Artikelgesetz zur

Änderung des Baugesetzbuches (BauGB), welches der Öffentlichkeit eher unter dem Begriff

Bauturbo bekannt ist.

Das Bundesbauministerium verspricht sich von diesem Bauturbo eine deutliche

Beschleunigung der Bauleit- und Genehmigungsverfahren, weil eine ganze Reihe von

Vorschriften des BauGB mit dem Ziel einer Entbürokratisierung vereinfacht und verschlankt

wurden.

Die im Grundgesetz und im BauGB verankerte Planungshoheit der Gemeinden in der

Bundesrepublik wird durch den Bauturbo zwar nicht berührt, die Gemeinden werden

allerdings durch die teilweise Befristung des Gesetzes (bis Ende 2030) und eine

dreimonatige Frist im Zustimmungsverfahren deutlich unter Druck gesetzt, wenn es um die

Schaffung von (bezahlbarem) Wohnraum geht.

Unsere Gemeindeverwaltung hat daher im letzten Planungsausschuss vorgeschlagen, ein

Konzept zu erarbeiten, welches festlegt, wie mit den neuen Regelungen und Erleichterungen

umzugehen ist und welche Flächen im Gemeindegebiet im Sinne des Bauturbos zu

entwickeln sind. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die neue Rechtsgrundlage dann direkt konkret

angewandt: Ein laufendes Bebauungsplan-Änderungsverfahren wurde gestoppt, weil die

Errichtung von Mehrfamilienhäusern an Stelle von Doppelhäusern keiner Änderung der

Festsetzung mehr bedarf; die MFH können jetzt auf dem Befreiungswege zugelassen

werden. Diesem TOP wurde mit großer Mehrheit zugestimmt…

Die nächsten Monate werden hoffentlich zeigen, ob der „Turbo“ das halten kann, was man

an Beschleunigung von ihm erwartet.

Denn: Die Hauptursache für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland ist allerdings

die Tatsache, dass wir zu aufwendig und somit zu teuer

bauen.

St. Zielinski