Altschuldenentlastung nur als Teillösung

Die Gemeinde Much erhält im Rahmen des nordrhein-westfälischen Altschuldenentlastungsgesetzes eine Entlastung bei ihren Liquiditätskrediten. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt nach diesem Gesetz 41,1 Prozent der übermäßigen Altschulden der Gemeinde.

Damit wird ein erheblicher Teil der finanziellen Altlasten aus der Vergangenheit aus dem Haushalt herausgelöst. Die Maßnahme isti ein notwendiger Schritt zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen. Sie führt nach unserer Auffassung jedoch nicht zu zusätzlichen Einnahmen und eröffnet keine neuen finanziellen Spielräume, wie es in einem Schreiben des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen geheißen hatte. Die Wirkung liege vor allem in einer geringeren Schulden- und Zinslast und in einer verbesserten Ausgangslage gegenüber der Kommunalaufsicht.

Haushalt bleibt belastet

Unverändert bleibt die Belastung des laufenden Haushalts. Auch ohne Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen verschärft sich die finanzielle Situation. Die Entlastung bei den Altschulden kann diese Entwicklung nicht kompensieren. Die Gemeinde steht weiterhin vor der Aufgabe, Pflichtausgaben zu finanzieren, deren Umfang und Kosten sie nicht selbst festlegt.

Das Altschuldenentlastungsgesetz ist richtig und überfällig. Es greift aber nur dann nachhaltig, wenn Bund und Land bei neuen Aufgaben auch die vollständige Finanzierung übernehmen. Solange die Kommunen Pflichten erfüllen müssen, ohne dass die Kosten vollständig gedeckt sind, entsteht immer wieder neue Verschuldung. Diese Auffassung können wir nur immer wieder bekräftigen.

Investitionen, freiwillige Leistungen und Steuerentscheidungen werden auch in Zukunft streng begrenzt und müssen von der Politik sorgfältig abgewogen werden.

Ihre FDP Much